1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Kurt Preis e.K., Ver- und Entsorgung, gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
2. Geltungsbereich
- Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Beschaffenheit der Ware
- Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
- Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 C.
4. Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.
- Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6. Kaufpreis / Zahlung
- Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Belieferungspauschale und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben.
- Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
- Erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschrift-Mandat oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Tag. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit gesonderten Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen. Sofern ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt wird, gilt die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) gleichermaßen.
- Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
- In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
- Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
- Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
- Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
7. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.
- Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
- Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
8. Annahmeverzug
- Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
- Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
9. Gewährleistung
- Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
- Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
- Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. IX c. dieser Bestimmung).
10. Garantien
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11. Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei grobem Verschulden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Datenschutz
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir berechtigt sind unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ) alle ihn betreffenden Daten aus der offenen Forderung auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens an Auskunfteien zu übermitteln.
- Wir sind gemäß den Voraussetzungen des § 28 BDSG berechtigt Auskünfte bei Auskunfteien einzuholen, wenn ein berechtigtes Interesse unsererseits an den Informationen vorliegt und schutzwürdige Interessen des Kunden nicht entgegenstehen. Die Voraussetzungen des § 28 BDSG liegen insbesondere dann vor, wenn eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko unsererseits besteht..
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Ergänzende Bestimmungen für den Containerdienst
14. Allgemeines für Containerdienstleistungen
Containerdienstleistungen (Gestellung von Containern, Behältnissen und/ oder Verdichtungseinrichtungen bzw. Presscontainern sowie alle mit der Entsorgung der beauftragten Abfälle verbundenen weiteren Dienstleistungen) erfolgen zu den in den nachstehenden Bestimmungen sowie im „Merkblatt für Containerdienstleistungen” festgelegten Bedingungen.
15. Vertragsgegenstand
Wir entsorgen die beim Kunden angefallenen und beauftragten Abfälle und stellen zur Erfassung am Entstehungsort Behältnisse und/oder Verdichtungseinrichtungen bzw. Presscontainer zur Verfügung.
16. Leistungen des Auftragnehmers
- Der Kunde übernimmt die Gewähr, dass die zu entsorgenden Abfälle nicht dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Soweit im Falle von Andienungs- und Überlassungspflichten behördliche Entscheidungen erforderlich sind, sind diese vom Kundenvorzulegen, soweit die Abfälle nicht mit Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.
- Der Leistungsumfang der Entsorgung der Abfälle umfasst deren Abholung, Beförderung, Behandlung, Lagerung, Verwertung bzw. Beseitigung in dafür zugelassenen Anlagen.
- Sofern für die Abholung der Abfälle nichts Besonderes vereinbart wurde, erfolgt die Abholung der Abfälle auf Abruf. Wir werden daraufhin einen Abholtermin bestätigen. Die Leistung, die Abfälle abzuholen, wird zu diesem bestätigten Termin fällig.
- Wir sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.
17. Beladung des Containers
Der Container/Behälter darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Für Kosten und Schäden, die durch überladen oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Kunde. Der Kunde garantiert uns, dass die Ladung des Containers/Behälters den vereinbarten Spezifikationen entspricht und keine anderen Stoffe/Abfälle beigemischt sind. Der Kunde ist für die richtige Deklaration des Abfalls allein verantwortlich und haftet für alle Nachteile, die uns infolge falscher Deklaration bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfallstoffes entstehen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung zur Deklaration nicht unverzüglich nach, sind wir berechtigt, die notwendige Feststellung treffen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde uns zu ersetzen.
18. Zufahrten und Aufstellplatz
Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container/Behälter bereitzustellen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Zufahrtswege ausreichend befestigt und zum Abstellen des Container/Behälters und Befahren mit schweren LKW’s geeignet sind. Die Vorbereitung nicht befestigter Zufahrtswege und Aufstellplätze obliegt dem Kunden.